Über die Zeitschrift
Das Journal for Theater, Film and Media Studies (TFMJ) ist die peer-reviewed Diamond Open Access Fachzeitschrift des Instituts für Theater-, Film- und Medienwissenschaft der Universität Wien, die seit 2026 halbjährlich als Doppelnummer über das OJS-Service der Universität Wien erscheint.
Die Finanzierung der Redaktionsarbeit erfolgt ausschließlich über Institutsmittel und die Zeitschrift wird ohne jegliches Gewinnstreben betrieben.
Open Access
Die Zeitschrift bietet sofortigen freien Zugang (Open Access) zu allen Inhalten auf Basis des Prinzips, dass freier öffentlicher Zugang zu Forschungsinhalten einen weltweiten Wissensaustausch unterstützt. Das Open-Access-Konzept der Zeitschrift richtet sich nach den OA-Grundsätzen der Universität Wien. Die Rechte für die Beiträge liegen bei den jeweiligen Autor*innen (keine APCs = „article processing charges“).
Lizenzierung
Artikel und Rezensionen, die in TFMJ erscheinen, werden unter einer Creative Commons Attribution - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 (CC BY-SA 4.0) lizensiert. Inhalte können frei verbreitet und adaptiert werden, unter der Voraussetzung, dass eine vollständige Referenz zu den Autor*innen inkl. Verlinkung zur Lizenz und Anmerkungen bezüglich etwaiger Änderungen vorhanden ist.
Peer-Review
Alle Beiträge exklusive Rezensionen, die in TFMJ erscheinen, werden einem double-blind Peer-Review unterzogen. Die Auswahl der Gutachter*innen erfolgt durch die Herausgeber*innen in Absprache mit dem Editorial Board. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk auf die relevante Fachexpertise der Gutachter*innen und die Vermeidung von Interessenskonflikten gelegt. Die Herausgeber*innen gewährleisten hierbei die vertrauliche Behandlung der persönlichen Informationen und Beiträge der Autor*innen.
Eingereichte Beiträge werden ausschließlich mit Zustimmung der Autor*innen oder in Fällen mutmaßlichen Fehlverhaltens (siehe unten) an Herausgeber*innen anderer Zeitschriften weitergegeben. Die Herausgeber*innen geben ausschließlich den Autor*innen Hinweise auf den Status eines Beitrags in der Zeitschrift. Im Falle einer Untersuchung wegen Fehlverhaltens kann es erforderlich sein, Material an Dritte weiterzugeben (z. B. an eine institutionelle Untersuchungskommission oder andere Herausgeber*innen).
Die Herausgeber*innen können einen Beitrag ohne vorheriges Peer-Review ablehnen, wenn er für die Leser*innen der Zeitschrift ungeeignet erscheint oder von minderer Qualität ist. Diese Entscheidung wird fair und unvoreingenommen getroffen, und die zugrundeliegenden Kriterien werden den Autor*innen offengelegt. Die Entscheidung, einen Beitrag nicht zur Begutachtung einzureichen, basiert ausschließlich auf dem wissenschaftlichen Inhalt des Beitrags und wird nicht von der Person der Autor*in oder der gastgebenden Institution beeinflusst.
Die Redaktion von TFMJ nimmt mögliches Fehlverhalten von Gutachter*innen ernst und verfolgt jeden Vorwurf der Verletzung der Vertraulichkeit, der Nichtoffenlegung von Interessenskonflikten (finanziell oder nicht-finanziell), der unangemessenen Verwendung vertraulichen Materials oder der Verzögerung des Peer-Reviews zum Zwecke der Erzielung von Wettbewerbsvorteilen. Vorwürfe schwerwiegenden Fehlverhaltens von Gutachter*innen, wie z. B. Plagiat, werden auf institutioneller Ebene weiterverfolgt.
Die Herausgeber*innen machen den Autor*innen deutlich, dass die Rolle der Gutachter*innen darin besteht, Empfehlungen zur Annahme oder Ablehnung abzugeben. Die Korrespondenz der Herausgeber*innen erfolgt in der Regel mit der/dem primären Autor*in, die/der die Verantwortung trägt, Co-Autor*innen in allen Phasen miteinzubeziehen. Die Herausgeber*innen kommunizieren mit allen Autor*innen bei der ersten Einreichung und bei der endgültigen Annahme, um sicherzustellen, dass alle Autor*innen über die Einreichung informiert sind und der Veröffentlichung zugestimmt haben. Normalerweise leiten die Herausgeber*innen alle Kommentare der Gutachter*innen vollständig weiter.
Sollten triftige Gründe für die Einbeziehung zusätzlicher Gutachter*innen in einem späten Stadium des Prozesses vorliegen, wird dies den Autor*innen klar mitgeteilt. Die endgültige redaktionelle Entscheidung und die Gründe dafür werden Autor*innen und Gutachter*innen klar mitgeteilt. Bei Ablehnung eines Artikels begrüßen die Herausgeber*innen Einsprüche von Autor*innen. Die Herausgeber*innen sind allerdings nicht verpflichtet, ihre Entscheidung zu revidieren.
[Die Grundsätze der Zeitschrift wurden abgeleitet aus Sabine Kleinert and Elizabeth Wager, "Responsible Research Publication: International Standards for Editors," in Promoting Research Integrity in a Global Environment, eds. Tony Mayer and Nicholas Steneck (Singapore: World Scientific Publishing, 2011), 317-328]
Rezensionen
Das Journal for Theater, Film and Media Studies (TFMJ) veröffentlicht regelmäßig Besprechungen fachrelevanter Neuerscheinungen aus den Bereichen Theater-, Film-, Medien- und Kulturwissenschaft im Beiheft [rezens.tfm]. Etwa 50 Rezensent*innen – wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Lehrbeauftragte und Absolvent*innen des Instituts für Theater-, Film- und Medienwissenschaft der Universität Wien, aber auch Angehörige anderer Institute und freie Wissenschaftler*innen – rezensieren kontinuierlich für [rezens.tfm].
Zur Sicherstellung der institutionellen Unvoreingenommenheit werden nur Werke von Autor*innen (bei Monografien) und von Herausgeber*innen (bei Sammelbänden) rezensiert, die sich zum Zeitpunkt der Entstehung und des Erscheinens des Werks nicht in einem Dienstverhältnis am Wiener Institut für Theater-, Film- und Medienwissenschaft befanden.
Archivierung
Die Zeitschrift wird in der Open-Access-Sammlung PHAIDRA, dem Repositorium zur dauerhaften Sicherung von digitalen Beständen an der Universität Wien, archiviert.
Urheberrechtsrichtlinien
Die Autor*innen räumen TFMJ das Recht ein, ihre Arbeit innerhalb eines Jahres nach Annahme erstmals zu veröffentlichen und sie dauerhaft und kostenlos weltweit zu verbreiten, einschließlich der öffentlichen Wiedergabe über die Website der Zeitschrift. Die Autor*innen behalten sich das Recht vor, abgeleitete Werke zu erstellen und ihre Arbeit auf Konferenzen, Präsentationen, Vorträgen und anderen beruflichen Aktivitäten zu reproduzieren, zu verbreiten, auszuführen oder öffentlich zu präsentieren. Die Autor*innen behalten sich das Recht vor, ihre Arbeit (eingereichte, angenommene oder veröffentlichte Version) nach der Veröffentlichung in TFMJ ohne Sperrfrist als Open Access über ihre persönliche Website oder über ein institutionelles Archiv oder ein anderes Repositorium ihrer Wahl zu verbreiten.
Artikelbearbeitungs- und Einreichungsgebühr
Es fallen keine Gebühren an, da die Zeitschrift weder für die Einreichung noch für die Artikelbearbeitung Gebühren erhebt (keine APCs = „article processing charges“).
Plagiat
Herausgeber*innen sind verpflichtet, bei nachgewiesenen oder vermuteten Fehlern und Verfehlungen unverzüglich zu handeln. Diese Pflicht gilt sowohl für veröffentlichte als auch für unveröffentlichte Beiträge. Bei Fehlern in Artikeln oder im Publikationsprozess, bei betrügerischer Veröffentlichung oder bei Plagiaten werden gemäß den Empfehlungen und Richtlinien von COPE entsprechende Schritte eingeleitet. Korrekturen erfolgen mit der gebührenden Hervorhebung, einschließlich der Veröffentlichung eines Erratums (Fehler aus dem Publikationsprozess), eines Corrigendums (Fehler des/der Autor*in) oder, in den schwerwiegendsten Fällen, des Rückzugs der betroffenen Arbeit. Zurückgezogene Arbeiten bleiben online erhalten und werden zum Nutzen künftiger Leser*innen in allen Online-Versionen, einschließlich der PDF-Version, deutlich als Rückzug gekennzeichnet.
Erklärung zur Künstlichen Intelligenz
Das Journal for Theater, Film and Media Studies (TFMJ) erkennt die Signifikanz von Innovationen im Bereich der Künstlichen Intelligenz an und versteht die damit verbundenen Herausforderungen.
Autor*innen, die bei der Bearbeitung eines Manuskripts, bei der Erstellung von Bildern oder grafischen Elementen des Artikels oder bei der Erhebung und Analyse von Daten Werkzeuge der Künstlichen Intelligenz eingesetzt haben, müssen deren Nutzung ausdrücklich deklarieren und dabei das KI-Werkzeug, den Anwendungsbereich, die verwendeten Suchanfragen und das Verwendungsdatum nennen, um Reproduzierbarkeit und Verifizierung zu gewährleisten.
Autor*innen bleiben für die Richtigkeit und Genauigkeit aller veröffentlichten Inhalte verantwortlich und garantieren die Einhaltung des Ethikkodex und der Anti-Plagiatsregeln.
Autor:innen, die KI oder KI-gestützte Tools verwendet haben, müssen am Ende ihres Manuskripts einen Absatz mit dem Titel „Erklärung zu generativer KI und KI-gestützten Technologien im Schreibprozess“ mit folgendem Inhalt einfügen:
„Bei der Erstellung dieser Arbeit haben die Autor*innen [NAME DES TOOLS/DIENSTES] am [TT.MM.JJJJ] mit den Suchbegriffen [SUCHBEGRIFFE] verwendet, um [GRUND] zu ermitteln. Nach der Verwendung dieses Tools/Dienstes haben die Autor*innen den Inhalt geprüft und gegebenenfalls bearbeitet und übernehmen die volle Verantwortung für den Inhalt der Veröffentlichung.“
Herausgeber*innen dürfen eingegangene Manuskripte nicht in KI-Software hochladen, um Datenschutz und Urheberrechte nicht zu gefährden.
Gutachter*innen verpflichten sich, zur Bewertung von Manuskripten keine KI-Tools zu verwenden, um die für diese Arbeit erforderliche kritische Denkweise und eigenständige Bewertung, sowie den Datenschutz zu gewährleisten.